Einreisebestimmungen der EU-Länder für Hunde: so klappt die Einreise problemlos

Zwei Hunde warten auf die AbreiseDer lang ersehnte Urlaub mit deinem Vierbeiner steht vor der Tür. Doch bevor ihr die schönste Zeit des Jahres genießen könnt, steht die Planung für die Einreise bevor. Wir haben für euch bereits alles Wissenswerte rund um die Einreisebestimmungen der EU-Länder für den Urlaub mit eurem Hund zusammengestellt. Ihr müsst nur noch die Koffer packen und euch auf die Ferien freuen.

Für die Einreise mit dem Hund gibt es neben den allgemeingültigen Vorschriften für sämtliche EU-Länder ebenso landesspezifische Einreisebestimmungen. Unternimmst du mit deinem Hund eine Reise ins Ausland, ist es deshalb wichtig, sich vorher über die jeweiligen Vorschriften zu informieren. Diese richten sich nach der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 sowie der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013, die am 29. Dezember 2014 erneuert wurde. Die Bestimmungen gelten für sämtliche EU-Länder.

Wir haben für dich die Einreisebestimmungen für deinen Hund in Italien, Kroatien, Schweden und für weitere Länder übersichtlich zusammengestellt: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien/Nordirland, Irland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Norwegen, Portugal, Spanien, Tschechien, Ungarn und Schweiz.

Mit dem Hund ins Ausland: allgemeine EU-Einreisebestimmungen

Die meisten Länder folgen den einheitlich geregelten EU-Einreisebestimmungen, sodass das Reisen mit dem Hund innerhalb Europas sich problemlos gestaltet.

Grundsätzliche Regelungen für die Einreise von Hunden innerhalb der EU:

  • Heimtierausweis

    Der Heimtierausweis ist Pflicht bei Reisen innerhalb der EUDie Mitnahme des EU-Heimtierausweises ist für alle Hundehalter Pflicht! Dieser muss dem Hund eindeutig zugeordnet werden können. Das bedeutet, dass der Hund mittels Mikrochip oder Tätowierung (diese muss vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen worden und eindeutig lesbar sein) identifizierbar und die Kennzeichnungsnummer im Pass eingetragen sein muss. Seit dem 29. Dezember 2014 gelten die neuen EU-Heimtierausweise mit neuen Anforderungen an die Angaben. Ausweise, die vor diesem Datum ausgestellt wurden, behalten jedoch ihre Gültigkeit und müssen nicht ausgetauscht werden.

  • Kennzeichnung mit dem Mikrochip

    Ein Mikrochip beim Hund wird ausgelesenNach der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 müssen Hunde zur eindeutigen Identifikation elektronisch gekennzeichnet sein (ISO-Norm 11784 oder 11785) oder eine erkennbare Tätowierung aufweisen. Falls der Chip nicht den Normen entspricht, muss vom Hundehalter ein entsprechendes Lesegerät zur Verfügung gestellt werden. Hunde, die ab dem 4. Juli 2011 neu zu kennzeichnen sind, müssen zwingend mit einem Mikrochip (ISO-Norm 11784 entspricht HDX- oder FDX-B-Übertragung) ausgestattet werden. Erst nach der Kennzeichnung und der eindeutigen Identifikation des Hundes darf die für Reisen innerhalb der EU notwendige Tollwutimpfung erfolgen und im Heimtierausweis eingetragen werden.

  • Impfschutz gegen Tollwut

    Tollwutimpfung-Pflicht bei Reisen innerhalb der EUDer Heimtierausweis muss den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass der Hund über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt.

    Es gelten folgende Voraussetzungen:

    • • Zum Zeitpunkt der Impfung müssen die Welpen mindestens 12 Wochen alt sein, der Impfschutz wird 21 Tage nach der Impfung wirksam.
    • • Der Grenzübertritt darf frühestens 21 Tage nach Abschluss des vom Hersteller für die Erstimpfung empfohlenen Impfprotokolls erfolgen.
    • • Die Impfung muss entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers wiederholt werden. Eine Wiederholungsimpfung ist dann unmittelbar gültig, sofern sie innerhalb der Gültigkeitsdauer erfolgte.
    • • Die Impfung darf erst nach der Kennzeichnung des Hundes erfolgen.

    Ausnahmen: EU-Länder können die Einreise von nicht gegen Tollwut geimpften Jungtieren genehmigen. Die Sonderregelung gilt für Tiere, die entweder weniger als 12 Wochen alt sind und keine Tollwutschutzimpfung erhalten haben oder zwischen 12 und 16 Wochen alt sind und eine Tollwutschutzimpfung besitzen, aber noch nicht die vorgeschriebenen 21 Tage zum Erreichen des Impfschutzes erfüllen. Die Genehmigung darf allerdings nur dann erteilt werden, wenn entweder der Tierhalter oder eine ermächtigte Person eine unterzeichnete Erklärung besitzt.

  • Fünf Hunde dürfen maximal mit auf die Reise

    maximal 5 Hunde dürfen im Normalfall mitreisenEs dürfen maximal fünf Hunde auf Urlaubsreisen mitgenommen werden. Eine Ausnahme besteht, wenn die Reise zum Zweck der Teilnahme an Wettbewerben, Ausstellungen oder Sportveranstaltungen bzw. zum Training für solche Veranstaltungen erfolgt. Der Hundehalter oder eine ermächtigte Person muss einen schriftlichen Nachweis über eine Registrierung des Hundes bei einer entsprechenden Vereinigung vorlegen und die Hunde müssen älter als 6 Monate sein. In diesem Fall dürfen mehr als fünf Hunde einreisen.

Sonderregelungen für die Einreise mit Hund innerhalb der EU-Länder

Für alle EU-Länder gelten folgende Einreisestandards:

  • EU-Heimtierpass
  • Mikrochip/Tätowierung (vor dem 3. Juli 2011)
  • gültige Tollwutimpfung

Die Einreisestandards sind für sämtliche EU-Länder verbindlich. Darüber hinaus weisen einige Länder Sonderregelungen auf. Diese haben wir hier zusammengefasst. Klicke einfach auf das jeweilige Land, in das du mit deinem Hund reisen möchtest, und du erhältst Informationen zu den Bestimmungen.

Belgien Bulgarien Dänemark Frankreich Griechenland Großbritannien/Nordirland Irland Italien Kroatien Luxemburg Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Schweden Schweiz Spanien Tschechien Ungarn

Das Team von hundeurlaub.de wünscht dir und deinem Hund eine problemlose Einreise und einen entspannten Urlaub. Genießt gemeinsam die schönste Zeit des Jahres!

 

(Stand der Informationen Oktober 2016)

Haftungsausschluss
Unsere Reiseinformationen sind sorgfältig recherchiert und beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren Informationen des Auswärtigen Amts. Da sich die Bestimmungen der jeweiligen Länder kurzfristig ändern können, übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Trotz geltender EU-Bestimmungen kann es zu unterschiedlichen Auslegungen der einzelnen Länder kommen. Unser Rat: Informiere dich vor Reiseantritt bei den zuständigen Botschaften/Konsulaten über die aktuellen Vorschriften.