Urlaub mit Hund: Einreisebestimmungen für Spanien
Spanien ist ein begehrtes Reiseziel für deinen Urlaub mit Hund. Vor allem für einen Badeurlaub eignet sich das Land hervorragend. Wie gut, dass die Einreise sich ganz einfach gestaltet. Denn da Spanien zu Europa gehört, musst du lediglich die EU-Verordnung Nr. 576/2013 einhalten. Sie regelt nämlich die Einreisebestimmungen für Hunde und ist für sämtliche EU-Länder verpflichtend.
Für die Einreise mit deinem Vierbeiner nach Spanien benötigst du also...
… einen EU-Heimtierpass.
… eine gültige Tollwutimpfung.
… einen Mikrochip.
Zusätzliche Hinweise für die Einreise mit Hund nach Spanien:
Reisen mit Welpen
Hunde, die jünger als 15 Wochen sind, dürfen nicht einreisen:
Welpen dürfen seit Anfang 2015 nur noch mit einer gültigen Tollwutimpfung reisen. Aus den Vorgaben für das Mindestalter (12 Wochen) und der Ausbildung des Impfschutzes (21 Tage) bedeutet dies, dass Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen mitgenommen werden dürfen.
Mit wie vielen Hunden darf ich nach Spanien einreisen?
Die Einfuhr nach Spanien ist auf maximal 5 Hunde beschränkt.
Verbotene Hunderassen für die Einreise nach Spanien:
Es gibt eine Liste an Hunderassen, die als gefährlich eingestuft werden und gewissen Beschränkungen unterliegen. Diese werden jedoch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt. Wir raten dir deshalb vor deiner Einreise, dich bei der Spanischen Botschaft und bei der jeweiligen Touristeninformation zu erkunden, welche Einreisebestimmungen für deinen Hund gelten.
Unsere Liste zeigt dir, welche Hunderassen als gefährlich eingestuft werden:
- Pit-Bullterrier
- Staffordshire-Terrier
- American Staffordshire-Terrier
- Rottweiler
- Dogo Argentino
- Fila Brasiliero
- Tosa-Inú
- Akita-Inú
Allgemeine Gurtpflicht für Hunde in Spanien
In Spanien gilt für Hunde allgemeine Gurtpflicht. Das heißt, dass du, sobald du mit deinem Vierbeiner im Auto unterwegs bist, ihn entsprechend sichern musst.
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