Urlaub mit Hund: Einreisebestimmungen für Kroatien
Kroatien ist ein äußerst hundefreundliches Reiseziel. Umso besser, dass sich auch die Einreise mit deinem Vierbeiner einfach gestaltet. Denn alles, was ihr tun müsst, ist, sich an die Regeln der EU-Verordnung Nr. 576/2013 zu halten. Sie gibt die Einfuhrbestimmungen für Hunde vor und ist für alle EU-Länder gültig.
Nach den geltenden Einreisebestimmungen für Kroatien benötigst du für deinen Hund …
… einen EU-Heimtierpass.
… eine gültige Tollwutimpfung.
… einen Mikrochip
Zusätzliche Hinweise für die Einreise mit Hund nach Kroatien:
Reisen mit Welpen
Hunde, die jünger als 15 Wochen sind, dürfen nicht nach Kroatien einreisen. Die Regelung ergibt sich wie folgt:
Welpen ist es seit 2015 nur noch mit einer gültigen Tollwutimpfung erlaubt, nach Kroatien einzureisen. Aus den Vorgaben für das Mindestalter von 12 Wochen und der Ausbildung des Impfschutzes von 21 Tagen heißt das, dass Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen in das Land eingeführt werden dürfen.
Mit wie vielen Hunden darf ich nach Kroatien einreisen?
Es dürfen maximal 5 Hunde mitgenommen werden.
Verbotene Hunderassen für die Einreise nach Kroatien:
Die Einreise mit Hunden des Typs Bullterrier (Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bull Terrier, Mini Bull Terrier) sowie deren Mischlinge ist verboten. Außer sie sind in einem vom internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch (FCI) eingetragen und du führst einen entsprechenden Nachweis mit dir. Dann dürfen auch Vierbeiner der genannten Rassen nach Kroatien einreisen.
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