Urlaub mit Hund: Einreisebestimmungen für Italien
Italien bietet viel Abwechslung für deinen Urlaub mit Hund. Wie gut, dass auch die Einreise problemlos möglich ist. Dafür sorgt die 2013 eingeführte EU-Verordnung Nr. 576/2013. Sie regelt die Einreisebestimmungen für Hunde und gilt einheitlich für alle EU-Länder.
Für die Einreise nach Italien benötigst du für deinen Hund …
… einen EU-Heimtierpass.
… eine gültige Tollwutimpfung.
… einen Mikrochip.
Zusätzliche Hinweise für die Einreise mit Hund nach Italien:
Reisen mit Welpen
Hunde, die jünger als 15 Wochen sind, dürfen nicht einreisen:
Welpen dürfen seit Anfang 2015 nur noch mit einer gültigen Tollwutimpfung reisen. Aus den Vorgaben für das Mindestalter (12 Wochen) und der Ausbildung des Impfschutzes (21 Tage) bedeutet dies, dass Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen mitgenommen werden dürfen.
Mit wie vielen Hunden darf ich nach Italien einreisen?
Es dürfen maximal 5 Hunde mitgenommen werden.
Verbotene Hunderassen für die Einreise nach Italien:
Es gibt keine Einreisebeschränkungen für bestimmte Hunderassen.
Du solltest immer eine Leine und einen Maulkorb mit dir führen. In Restaurants und öffentlichen Einrichtungen sind Hunde verboten.
Wichtig: Eine bestehende Hundehaftpflichtversicherung ist für die Einreise mit deinem Vierbeiner Plicht.
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