Einreisebestimmungen Österreich mit Hund
Österreich ist sehr empfehlenswert für einen Urlaub mit Hund. Ist es doch von mancherorts in Deutschland nur ein Katzensprung entfernt und mit dem Auto gut erreichbar. Österreich gehört zur Europäischen Union, deshalb ist die Einreise über die 2013 eingeführte EU-Verordnung Nr. 576/2013 geregelt. Diese Verordnung widmet sich den Einreisebestimmungen für Hunde und gilt einheitlich für alle EU-Länder. Möchtest du mit deinem Hund nach Österreich einreisen, benötigst du …
- einen EU-Heimtierausweis
- eine gültige Tollwutimpfung
- einen Mikrochip
Zusätzliche Hinweise für die Einreise mit Hund nach Österreich:
Reisen mit Welpen
Nur gegen Tollwut geimpfte Welpen dürfen ins europäische Ausland eingeführt werden. Da der Hund ein Mindestalter von 12 Wochen für die Impfung haben muss und er nicht vor dem 21. Tag nach der Impfung einreisen darf, bedeutet dies, dass du mit deinem Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen auf Reisen gehen darfst.
Mit wie vielen Hunden darf ich nach Österreich einreisen?
Du darfst mit maximal 5 Hunden einreisen.
Verbotene Hunderassen für die Einreise nach Österreich:
Es gibt keine Hunderasse, deren Einreise nach Österreich verboten ist.
Leinen- und Maulkorbpflicht
Achtung: In Österreich gilt eine Leinen- und Maulkorbpflicht. Diese ist jedoch nicht bundeseinheitlich geregelt und kann daher variieren. Wir empfehlen daher, sowohl Leine als auch Maulkorb immer mit sich zu führen. Genauere Auskünfte darüber, welche Regelung im Einzelnen gilt, erhältst du in der jeweiligen Gemeindeverwaltung oder im Touristenbüro.
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